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Schornsteinfegergewerbe

Die für den Unstrut-Hainich-Kreis bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterstehen der Aufsicht des Fachdienstes Sicherheit, Ordnung und Migration, Bereich Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

Die regelmäßige Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen dient dem Umweltschutz und ermöglicht frühzeitig Brandgefahren zu erkennen, um Personen- und Sachschäden durch defekte Öfen und Thermen vorzubeugen. Die Überprüfung und Reinigung durch einen Schornsteinfegerhandwerksbetrieb wird nicht durch die Wartung der Heizanlage durch einen Installateur o.ä. ersetzt.

Jeder Grundstückseigentümer ist gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verpflichtet die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben sind, fristgerecht durch einen zugelassenen Handwerksbetrieb zu veranlassen. Wird der Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration, Bereich Sicherheit und Ordnung vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger darüber in Kenntnis gesetzt, dass die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt wurden und sich der Verpflichtete weigert diese durchführen zu lassen, wird ein Zweitbescheid erlassen, durch den die ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten notfalls zwangsweise durchgesetzt werden können (Ersatzvornahme).