Waffenbesitz durch Tod des Waffenbesitzers, Fund, Insolvenz- oder Zwangsverwalter
Wer erlaubnispflichtige Waffen
- beim Tod eines Waffenbesitzers
- als Finder
- Insolvenzverwalter
- Zwangsverwalter
- Gerichtsvollzieher
- oder in sonstiger Weise
in Besitz nimmt, hat dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen.