Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Waffenbesitz durch Tod des Waffenbesitzers, Fund, Insolvenz- oder Zwangsverwalter

Wer erlaubnispflichtige Waffen

  • beim Tod eines Waffenbesitzers
  • als Finder
  • Insolvenzverwalter
  • Zwangsverwalter
  • Gerichtsvollzieher
  • oder in sonstiger Weise

in Besitz nimmt, hat dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen.