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Ausnahmegenehmigung zum Schießen außerhalb von Schießstätten

Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schusswaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf einer vorherigen Ausnahmegenehmigung.

Was ist mitzubringen?

  • Antrag (formlos mit detaillierter Begründung)
  • Liste der teilnehmenden Schützen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift)
  • Nachweis der Sachkunde der Schützen (alternativ: Angabe der WBK-Nr. bzw. der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden)
  • Einverständniserklärung der jeweiligen Stadt-, Gemeindeverwaltung

Welche Kosten sind damit verbunden?

Die Gebühren für die Erlaubnis betragen bis zu 153,39 Euro.

Die Gebühr wird im Einzelfall je nach Verwaltungsaufwand festgesetzt.