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Waffenrechtliche Erlaubnisse für Jäger

Langwaffen

Jäger mit gültigem Jagdschein können Langwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz als Jagdwaffen zugelassen sind, ohne vorherige waffenrechtliche Erlaubnis erwerben. Der Erwerber hat binnen zwei Wochen ab Erwerbsdatum die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte bei der Waffenbehörde zu beantragen.

Welche Kosten sind damit verbunden?

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte:25,56 Euro
Eintragung in eine Waffenbesitzkarte: 17,98 Euro

 

Kurzwaffen

Was ist mitzubringen?

  • Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK) grün
  • gültiger Jagdschein
  • Waffenbesitzkarte

Welche Kosten sind damit verbunden?

Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte: 40,90 Euro

Eintragung einer Erwerbsberechtigung

in die Waffenbesitzkarte:

40,90 Euro
Eintragung einer Munitionserwerbsberechtigung:  25,56 Euro

 
Folgende Fristen müssen beachtet werden

Der Erwerb der Kurzwaffe ist binnen zwei Wochen nach Erwerb bei der Waffenbehörde anzuzeigen.

Kosten

Eintragung der Waffe: 12,78 Euro