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Waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen, die Waffen geerbt haben

Wer Schusswaffen von Todes wegen erwirbt, muss binnen eines Monats (Fristbeginn: Annahme der Erbschaft) die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffen in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen, sofern er die Schusswaffen nicht vorher einem Berechtigten überlässt.

Was ist mitzubringen?

  • Antrag Waffenbesitzkarte/Eintragung von Schusswaffen im Erbfall
  • Erbnachweis (Erbschein etc.)
  • Waffenbesitzkarte(n) des Verstorbenen
  • Personalausweis

Welche Kosten sind damit verbunden?

Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte: 25,56 Euro
Eintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte: 17,90 Euro