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Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Altersbeschränkung

  1. Waffenrechtliche Erlaubnisse können nur für Personen ausgestellt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme ab vollendeten 18. Lebensjahr

  • Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22.l.r.)
  • Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12
  1. Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung der erstmaligen Erlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.

Ausnahme

Dies gilt nicht für den Erwerb und Besitz von

  • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22.l.r)
  • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12

Sachkunde

Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn der Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes vorlegt.

Bedürfnis

Ein Bedürfnis wird anerkannt, wenn der Antragsteller durch Vorlage einer Bescheinigung eines Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes folgende Voraussetzungen glaubhaft macht:

  • Regelmäßige Ausübung des Schießsports seit mindestens zwölf Monaten
    (Regelmäßigkeit: innerhalb eines Jahres mindestens achtzehn Mal an Schießübungen teilgenommen, bezogen auf die beantragte Waffe)
  • Die zu erwerbende Waffe ist für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes erforderlich.

Was ist bei einem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorzulegen?

  • Antrag Waffenbesitzkarte (grün)
  • Antrag Waffenbesitzkarte (gelb)
  • Bescheinigung über Sachkunde
  • Bescheinigung des Bedürfnisses
  • Personalausweis/Reisepass
  • gegebenenfalls Gutachten über persönliche Eignung des Antragstellers (siehe Altersbeschränkung)

Welche Kosten sind damit verbunden?

Ausstellung einer WBK grün:40,90 Euro
Munitionserwerbsberechtigung: 25,56 Euro pro Berechtigung
Eintragung einer Erwerbsberechtigung in WBK grün:40,90 Euro
Ausstellung einer WBK gelb:  56,24 Euro

  

Zu beachtende Fristen

  • Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe aufgrund einer Erlaubnis in WBK grün binnen zwei Wochen nach Erwerb. Kosten: 12,78 Euro
  • Antrag auf Eintragung einer erworbenen Schusswaffe aufgrund einer unbefristeten Erlaubnis (WBK gelb) binnen zwei Wochen nach Erwerb.
    Kosten: 12,78 Euro