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Anzeige des Überlassens von Schusswaffen

Waffen dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.

Überlässt jemand einem anderen auf Grund einer Erlaubnis eine Schusswaffe, so hat er das unter Angabe der Personalien des Erwerbers binnen zwei Wochen (gerechnet ab Zeitpunkt der Übergabe) der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen.

Was ist mitzubringen?

  • Anzeige Überlassen von Schusswaffen
  • Waffenbesitzkarte
  • gegebenenfalls Europäischen Feuerwaffenpass

Welche Kosten sind damit verbunden?

Eintragung des Überlassens einer oder mehrerer Waffen: 12,78 Euro