Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und Ausstellung des Gesundheitszeugnisses

Personen, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz über die Durchführung einer Belehrung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt.

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
Alle, die erstmalig eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich (bspw. Lebensmittelverkauf, Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen etc.) aufnehmen, benötigen ein Gesundheitszeugnis nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es muss zur erstmaligen Tätigkeitsaufnahme vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.

Das Gesundheitszeugnis ist bundesweit, unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsbehörde und zeitlich unbegrenzt gültig, wobei durch den Arbeitgeber Folgebelehrungen stattfinden müssen, die im Nachweisheft einzutragen sind. Für Kontrollen ist es am Arbeitsplatz vorzuhalten.

Wenn eine Person über die Schule ein Schülerpraktikum im Bereich der Lebensmittelzubereitung/-verkauf oder in der Gastronomie absolviert, dann ist eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG ebenfalls erforderlich.

Terminvereinbarung
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und Ausstellung des Gesundheitszeugnisses im Fachdienst Gesundheit erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe.

Gruppen mit mehreren Personen werden gebeten sich zur Vereinbarung eines Termins telefonisch mit dem Fachdienst Gesundheit in Verbindung zu setzen.

Inhalte der Belehrung und Ablauf

  • grundlegenden Erfordernisse der persönlichen Hygiene
  • Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel
  • Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich bei infektiösen Durchfall- und Hauterkrankungen
  • Nachweispflichten

Die Präsenz-Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Es kommt ein Lehrfilm mit den wichtigsten Inhalten zum Einsatz. Anschließend erfolgt eine persönliche Beratung durch den Fachdienst Gesundheit. Dabei wird auch eine Impfberatung angeboten. Am Ende erhält der Belehrte das Nachweisheft/Gesundheitszeugnis. Planen Sie für den Termin ca. 30 bis 60 Minuten ein.

Was ist mitzubringen?

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
  • Impfausweis
  • gegebenenfalls Schülerausweis (für die Bescheinigung für ein Schülerpraktikum)

Kosten

  • Erstbelehrung: 25,00 Euro
  • Nachbelehrung: 10,00 Euro
  • Ausstellung Duplikat (bspw. bei Verlust des Gesundheitszeugnisses): 8,00 Euro

Für Schülerpraktika kann zudem eine kostenlose Bescheinigung ausgestellt werden, die allerdings nur für die Dauer des Praktikums gültig ist.

Frau Degenhardt

Besucheradresse

Gebäude

Postadresse

Frau Sander

Besucheradresse

Gebäude

Postadresse