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Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit beim Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration eine gesundheitliche Beratung beim Fachdienst Gesundheit wahrnehmen. Dieser Termin ist ab dem Alter von 21 Jahren jährlich zu wiederholen. Bei Prostituierten, die jünger als 21 Jahre sind, hat das Gespräch alle 6 Monate stattzufinden. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung darf bei der erstmaligen Anmeldung nicht älter als drei Monate sein.

Terminvereinbarung
Die gesundheitliche Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Zur Abstimmung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit.

Inhalte und Ablauf der Beratung

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung und Fragen zur Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • Individuelle Themen

Die Beratung ist anonym, vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Dritte dürfen ausschließlich zur Sprachmittlung mit vorheriger Zustimmung hinzugezogen werden.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit vertreten eine akzeptierende und respektvolle Haltung. Sollte eine Zwangs- oder Notlage bestehen, haben Betroffene die Möglichkeit, diese im Rahmen der Beratung zu offenbaren.

Nach dem Gespräch stellt die Behörde der Person, die als Prostituierte tätig ist, eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus.

Inhalte der Bescheinigung

  • Vor- und Nachname der beratenen Person
  • Geburtsdatum der beratenen Person
  • die ausstellende Stelle
  • das Datum der gesundheitlichen Beratung

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

Hinweis
Bei der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz handelt es sich nicht um eine Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Krankheiten gemäß § 19 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es findet keine ärztliche Untersuchung statt.

Beide behördlichen Dokumente, die Bescheinigung des Fachdienstes Gesundheit und die Anmeldebescheinigung, sind bei der Arbeit mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

Kosten
Es fallen keine Kosten an.

Frau Kaufmann

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Gebäude

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Frau Rauch

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Gebäude H 001
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen I Thüringen
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