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Tuberkulose-Fürsorge

Tuberkulose ist auch heute eine ernstzunehmende Infektionskrankheit, die in jedem Lebensalter auftreten kann. Sie wird durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge und rufen als erstes Zeichen unter anderem Husten hervor, können aber auch fast jedes andere Organ betreffen und zu schweren Erkrankungen führen.

Tuberkulose wird durch Mykobakterien verursacht. Sie wachsen langsamer als normale Bakterien und sind durch eine besondere Wand besser vor Medikamenten und der Immunabwehr geschützt. Das macht die Tuberkulose zu einer schleichend verlaufenden, hartnäckigen Erkrankung, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist.

Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit ist es, die Bevölkerung vor Ansteckung und Weiterverbreitung zu schützen sowie Ansteckungsquellen und Ausbreitungswege zu ermitteln. Die Behörde führt daher Umgebungsuntersuchungen bei engen Kontaktpersonen durch. Dies betrifft vorrangig Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Mitschüler, Spielkameraden etc.

Ob es zu einer Infektion kommt, hängt in der Regel davon ab, wie lange und intensiv der Kontakt mit einer erkrankten Person war. Meist kann die Infektion 6 bis 8 Wochen nach der Übertragung nachgewiesen werden. Zu den Untersuchungsmethoden gehören der Tuberkulin-Hauttest, die Blutabnahme für den Gamma-Interferontest, die Veranlassung von Sputum-Untersuchungen sowie Röntgenaufnahmen der Lunge.

Weiterhin beraten die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit Tuberkulosepatienten und ihre Angehörigen und kontrollieren die Therapie in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Eine rechtzeitig erkannte und konsequent behandelte Tuberkulose mit einer Kombination von speziellen Antibiotika über 6 – 8 Monate heilt in der Regel folgenlos aus, bedarf aber einer gewissen Nachsorge. Auch hier steht der Fachdienst Gesundheit unterstützend zur Seite.
 

Arbeitsinhalte der Tuberkulose-Fürsorge

  • Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sogenannte Umgebungsuntersuchungen)
  • Überwachung notwendiger Behandlungen
  • Sicherstellung von Kontrolluntersuchungen
  • Beratung sowie Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen einschließlich deren Angehörigen

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