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Meldeformular nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 IfSG)

zur Meldung von nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung oder in einer medizinischen Einrichtung beschäftigt sind / betreut werden und keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen können

Angaben zur meldenden Einrichtung / Unternehmen

Möchten Sie mehrere Personen melden, ist jeweils ein separates Meldeformular auszufüllen.

Ansprechpartner in der Einrichtung / im Unternehmen
Weitere Angaben zur meldenden Einrichtung / Unternehmen
Angaben zur gemeldeten Person

Falls die gemeldete Person vor dem 01.01.1971 geboren wurde, ist keine Meldung nach § 20 Abs. 8 IfSG erforderlich.

Gesetzlicher Vertreter / Betreuer
Grund der Meldung
Zusätzliche Bemerkungen
Einverständniserklärung / Sicherheitsüberprüfung / Absenden der Daten

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