Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, etc.) und Reiseausweisen genutzt werden.
Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder sind dann nicht mehr zugelassen und können von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert werden. Es besteht die Möglichkeit über registrierte Fotodienstleiter, welche biometrische Passbilder nach den gesetzlichen Anforderungen erstellen und sicher an die Ausländerbehörde übermitteln, zu fertigen.
Über die private Website
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
kann nach entsprechenden Fotodienstleistern gesucht werden.
Darüber hinaus wird es zukünftig möglich sein, Passbilder direkt bei der Antragstellung in der Ausländerbehörde erstellen zu lassen. Die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH erfassen nicht nur das Lichtbild, sondern gleichzeitig auch die erforderlichen Fingerabdrücke und Unterschriften.
Wann dieser neue Service vor Ort verfügbar ist, steht noch nicht abschließend fest. Die Bundesdruckerei geht davon aus, dass sich der bundesweite Rollout der Geräte bis in den Sommer 2025 hinziehen wird. Die Gebühr für das digitale Foto in der Behörde beträgt 6,00 Euro und wird zusätzlich zur jeweiligen Grundgebühr des Aufenthaltstitels erhoben. Sobald der Service auch im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis angeboten werden kann, werden wir Bürgerinnen und Bürger entsprechend informieren.
Update vom 28.04.2025: Aufgrund der Lieferverzögerung seitens der Bundesdruckerei können gedruckte Lichtbilder noch bis 31.07.2025 verwendet werden, sofern noch kein Selbstbedienungsgerät zur Verfügung steht.