Förderung
Ohne Fördermittel wäre der Ausbau der Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten für den Unstrut-Hainich-Kreis nicht umsetzbar. Das BMVI fördert den Breitbandausbau über das Betreibermodell (Aufbau eigener passiver Breitbandinfrastruktur mit anschließender Vermietung) oder das Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen über Netzausbau und Netzbetrieb). Bei der Modellauswahl steht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.
Die PricewaterhouseCoopers AG stellte im Zuge der Erarbeitung der Breitbandstudie im Oktober 2016 die beiden Fördermodelle gegenüber. Der Vergleich ergab, dass das Wirtschaftlichkeitslückenmodell auf Basis der hierfür angesetzten Prämissen und getroffenen Annahmen grundsätzlich das wirtschaftlichere Modell für das Ausbaugebiet darstellt.
Der Landrat reichte daher am 27.10.2016 bei der atene KOM GmbH einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 20.06.2016 ein.
Welche Gebiete sind förderfähig?
- Gebiete mit einer Versorgung von weniger 30 Mbit/s im Download
- Gebiete, in denen im Rahmen des vorgeschalteten Markterkundungsverfahren kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt wurde
- Gebiete, die nicht im Nahbereich der Hauptverteiler liegen
Wie hoch ist die Förderung?
Der Ausbau des Netzes bzw. die Wirtschaftlichkeitslücke ist im definierten Gebiet im Sinne des Bundesförderprogrammes zu durchschnittlich 60 Prozent förderfähig. Eine Kofinanzierung durch andere Förderprogramme (EU, Länder, private Geldgeber) ist möglich und erwünscht.
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Infrastrukturausbau im Landkreis auf Grundlage der Breitbandausbaurichtlinie zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen in der ersten Fassung vom 23.10.2015 ebenfalls. Auf diese Weise ist eine Gesamtförderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten möglich. Zudem wird der Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers bzw. der beteiligten Kommunen in Höhe von 10 Prozent ersatzweise vom Land geleistet, sofern Gebietskörperschaften Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen.
Entsprechend der finalen Zuwendungsbescheide stehen derweil Fördermittel in Höhe von 12,6 Millionen Euro für den Infrastrukturausbau zur Verfügung.
Große Freude herrschte am Freitag, dem 13.12.2019 im Landratsamt. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee übergab persönlich den Zuwendungsbescheid des Landes zur Kofinanzierung für den Breitbandausbau an Landrat Harald Zanker. Die Zuwendung wurde auf 4,9 Millionen Euro aufgestockt. Im Unstrut-Hainich-Kreis übernimmt das Land zusätzlich auch die Eigenanteile der finanzschwachen Kommunen sowie die Mehrkosten, welche durch die Umstellung des Projektes auf zukunftsweisende Glasfasertechnologie entstanden sind.
Die Thüringer Aufbaubank bewilligte im November 2017 die Mittel für die Kofinanzierung, welche am 27.03.2017 von der Kreisverwaltung beantragt wurden. Damit stehen weitere 1.810.098,69 Euro für Investitionen in den Breitbandausbau zur Verfügung. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee ließ es sich nicht nehmen, den Bescheid persönlich an Landrat Harald Zanker und die Projektkoordinatorin zu übergeben.
Der Förderantrag für den Bundeszuschuss wurde fristgerecht innerhalb des dritten Aufrufes am 27.10.2016 bei der atene KOM GmbH, welche im Auftrag des Bundesministeriums als Bewilligungsbehörde agiert, eingereicht. Jörg Klupak, stellvertretender Landrat, und Anja Grabe, Projektkoordinatorin des Breitbandausbaus im Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, nahmen am 21.03.2017 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 3.058.920 Euro entgegen.