Ausschüsse und Gremien
Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse (vorberatende Ausschüsse) oder zur abschließenden Entscheidung (beschließende Ausschüsse) bilden. Der Landrat ist automatisch Mitglied in allen Ausschüssen des Kreistages. Die beschließenden Ausschüsse tagen öffentlich. Die beratenden Ausschüsse tagen nichtöffentlich und sind ausschließlich beratend tätig.