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Technologie

Die Erschließung der Adressen über das Bundes- und Landesförderprogramm erfolgt mittels Glasfasertechnologie. Bei dem Ausbaukonzept FTTB – „fiber to the building“ werden die Glasfaserleitungen direkt bis zum Gebäude verlegt. Die Datenübertragung (Internet und Telefon) erfolgt mittels Lichtsignalen, das Glasfaserkabel dient dabei als Lichtwellenleiter. Damit stehen den Nutzern zukünftig Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung.

Für die Passive Infrastruktur wird das Materialkonzept des Bundes wird angewendet. Jede Wohneinheit wird mit 4 Fasern erschlossen. Zusätzlich werden 2 Fasern pro Gebäude verlegt. Der Hausübergabepunkt befindet sich vorzugsweise im Keller bzw. Erdgeschoss des Gebäudes. Der Hausübergabepunkt dient dabei auch als Messzugang.

Mit Beginn der Genehmigungsplanung werden die Grundstückseigentümer über den geplanten Glasfaserausbau informiert. Zusätzlich werden in den Gemeinden Einwohnerversammlungen einberufen, um das Projekt vorzustellen. Für den Glasfaserausbau bis zum Gebäude ist die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers zwingend erforderlich. Nur bei rechtzeitiger Beauftragung wird der Glasfaseranschluss kostenfrei hergestellt.

Der Netzausbau erfolgt anbieterneutral und für die Nutzung durch andere Anbieter geeignet. Das Ausbauunternehmen gewährt allen nachfragenden Unternehmen einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene im Einklang mit §7 NGA-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau. Die Überwachung des diskriminierungsfreien Netzzugangs obliegt der Bundesnetzagentur.