Zuwendungsempfänger sind im Unstrut-Hainich-Kreis wirkende Vereine, Verbände, Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Anträge auf Förderung können ab sofort bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden.
- Pro Antragsteller kann künftig nur noch ein Antrag pro Jahr eingereicht werden. Diese Regelung dient dazu, die Zuwendungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung fairer zu verteilen und möglichst vielen ehrenamtlichen Vereinen, Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Chance auf Unterstützung zu bieten.
Gegenstand der Förderung im Unstrut-Hainich-Kreis:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern
- Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
- Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen die für die ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen sind
- Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit
- Förderung von Modellprojekten
Antragstellung und weitere Informationen:
Die Formulare für die Antragstellung sowie detaillierte Informationen zu den Vergaberichtlinien stehen auf der Website des Unstrut-Hainich-Kreises unter https://www.unstrut-hainich-kreis.de/landkreis/landratsamt/fachbereich-landrat/buero-landrat/ehrenamtsfoerderung/ zum Download bereit. Alternativ können die Unterlagen direkt beim Landratsamt per Email unter ehrenamt@~@uh-kreis.de angefordert werden.
Der Unstrut-Hainich-Kreis dankt allen ehrenamtlich Tätigen für ihr Engagement und freut sich darauf, auch im Jahr 2025 zahlreiche Projekte und Initiativen unterstützen zu können.