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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza („Geflügelpest“)

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Aktuelles, Aktuelles, Pressemitteilungen

Nachdem in benachbarten Landkreisen bereits Fälle der Hochpathogenen Aviären Influenza („Geflügelpest“) festgestellt wurden, sind nun auch im Unstrut-Hainich-Kreis mehrere positive Nachweise bei Wildvögeln erfolgt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände derzeit bundesweit als hoch. Besonders betroffen sind Rastgebiete von Zugvögeln sowie Regionen mit hoher Wildvogeldichte – hierzu zählt auch der Unstrut-Hainich-Kreis.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände erlässt das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis daher mit Wirkung ab dem 25. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI).

Da die Geflügelpest eine leicht übertragbare und schnell verlaufende Tierseuche ist, müssen Schutzmaßnahmen unverzüglich umgesetzt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Zudem ruft der Fachdienst Veterinär weiterhin dazu auf, dass Bürgerinnen und Bürger wachsam sind: Sollten Sie in Ihrem Bestand Verluste feststellen oder tote Wildvögel entdecken, informieren Sie bitte umgehend den Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung unter der 03601 802522 oder per E-Mail an veterinaeramt@uh-kreis.de.

Die wichtigsten Regelungen für Bürgerinnen und Bürger im Überblick:

Aufstallungspflicht

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Gebiet des Unstrut-Hainich-Kreises – unabhängig von der Bestandsgröße – haben ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten, gegen Eindringen von Wildvögeln geschützten Vorrichtung zu halten.

Verbot von Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen

Der Handel mit oder die Ausstellung von Geflügel auf Märkten, Börsen oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Biosicherheitsmaßnahmen

  • Eingänge zu Geflügelhaltungen sind mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (z. B. Desinfektionswannen oder -matten).
  • Schutzkleidung ist beim Betreten der Ställe zu tragen. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.
  • Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Ist die Geflügelpest für den Menschen gefährlich?

Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel eine hochansteckende und meist tödlich verlaufende Erkrankung.

Für Menschen besteht kein allgemeines Risiko, jedoch kann bei intensivem Kontakt mit infizierten Tieren in seltenen Fällen eine Ansteckung erfolgen. Die Aviäre Influenza verläuft beim Menschen meist wie eine schwere Grippe mit Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen und Atemwegsbeschwerden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht beobachtet worden.

Meldepflicht

Wer bislang seiner Pflicht zur Meldung von gehaltenem Geflügel noch nicht nachgekommen ist, hat dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises nachzuholen.

Sofortige Vollziehung

Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten ab dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis abrufbar.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

R. Rothe
Pressestelle