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Berufung ehrenamtlicher Richter in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit

  • Aktuelles

Dem Unstrut-Hainich-Kreis wurde vom Thüringer Landessozialgericht das Recht zum Vorschlag eines ehrenamtlichen Richters für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Thüringer Landessozialgericht eingeräumt.

Die Bewerber für das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Landessozialgericht müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht ist ausgeschlossen,

  1. wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
  2. wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt.

Weiterhin können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden:

  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
  • Mitglieder der Vorstände von Trägern und Verbänden der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen und der Bundesagentur für Arbeit
  • Bediensteten der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen, der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Kreise und kreisfreien Städte

Interessierte Bürger können sich ab sofort bis zum 14. März 2025 beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kreistagsbüro, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen bewerben.

Den für Ihre Bewerbung auszufüllenden Personalbogen finden Sie auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreis bzw. können ihn beim Kreistagsbüro, Frau Junker, Telefon: (03601) 80 10 15 oder a.junker@~@uh-kreis.de anfordern. Weiterhin finden Sie auf unserer Internetseite die Datenschutzerklärung des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Personalbogen muss im Original handschriftlich unterschrieben beim Kreistagsbüro eingereicht werden.

Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16. Juni 2025 über die eingereichten Vorschläge entscheiden.

Personalbogen
Datenschutzerklärung
Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin/zum ehrenamtlichen Richter

Ahke
Landrat