Seit dem 11.12.2025 ist davon auch Sachsen betroffen: Im Landkreis Meißen wurde ein BTV-8-Fall bei einem Rind festgestellt.
BTV-3:
Für den Serotyp BTV-3 gilt ganz Deutschland aktuell als nicht frei. Das bedeutet:
Innerhalb Deutschlands dürfen Rinder, Schafe und Ziegen ohne besondere Auflagen verbracht werden, sofern die Tiere keine Krankheitsanzeichen zeigen.
BTV-8:
Für den Serotyp BTV-8 gilt diese Erleichterung derzeit nicht.
Da die Blauzungenkrankheit vor allem Rinder, Schafe und Ziegen betrifft, werden die notwendigen Schutzmaßnahmen bundesweit abgestimmt. Ziel ist es, Gebiete, die noch frei von BTV-8 sind, vor einer Einschleppung des Virus zu schützen.
Was bedeutet das für Tierhalter?
Tierhalter müssen beim Verbringen von empfänglichen Tieren besondere Vorsichtsmaßnahmen beachten. Dazu gehören Untersuchungen, mit denen auch infizierte Tiere erkannt werden sollen, die noch keine sichtbaren Krankheitssymptome zeigen. Nur so kann verhindert werden, dass das Virus weiterverbreitet wird.
Die Kosten für diese vorgeschriebenen Untersuchungen trägt der Tierhalter selbst.
Ausnahme: Tiere, die direkt zur Schlachtung transportiert werden, sind von diesen Auflagen ausgenommen.