durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt. Auch in diesem Betrieb wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 (HPAI H5N1) nachgewiesen.
Bereits am 3. Oktober 2025 war bei einem kleineren Geflügelbetrieb mit 138 Enten und 15 Gänsen im Landkreis Greiz die Geflügelpest festgestellt worden. Als Ursache des Eintrags beider Ausbrüche wird zum jetzigen Zeitpunkt der Kontakt zu Wildvögeln vermutet.
Auch um den zweiten Betrieb werden nach amtlicher Feststellung des Tierseuchenausbruchs Sperrzonen eingerichtet. Durch die räumliche Nähe der beiden betroffenen Betriebe werden die Sperrzonen minimal angepasst. Neben dem Landkreis Greiz ist von der Überwachungszone weiterhin der Saale-Orla-Kreis betroffen.
Das gehaltene Geflügel des zweiten betroffenen Betriebes wurde bereits unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet. Die Untersuchungen von Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone werden durch das jeweils zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durchgeführt und dauern an.
Das Thüringer Sozialministerium weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hin. Bisher nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen umgehend beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.
Zwei Ausbrüche von Geflügelpest (HPAI) im Landkreis Greiz
Bei einem zweiten Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz mit 885 Enten, 260 Gänsen und zwölf Puten wurde am 6. Oktober 2025 der Nachweis der Geflügelpest