Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

News

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis informiert: Einsatz von Bremsenfallen stellt einen Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen dar

  • Aktuelles

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis informiert aktuell über die rechtliche Bewertung des Einsatzes sogenannter Bremsenfallen. Hintergrund ist eine Einschätzung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), wonach der Einsatz dieser Fallen naturschutzrechtlich unzulässig ist.

Bremsenfallen, die insbesondere auf Pferdekoppeln und in der Nähe von Stallungen eingesetzt werden, gelten als nichtselektiv wirkende Fanggeräte. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in diesen Fallen durchschnittlich nur etwa 4 % Bremsen gefangen werden – der überwiegende Teil der Opfer sind andere, teils streng geschützte Insektenarten.

Gemäß§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen oder zu töten. Auch § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) untersagt das nichtselektive Fangen von besonders geschützten Insekten mit Fallen, die Tiere wahllos oder in großer Zahl fangen oder töten können.

Entgegen verbreiteter Annahmen unterliegt der Einsatz von Bremsenfallen sehr wohl naturschutzrechtlichen Einschränkungen – auch wenn ihr Verkauf frei erfolgt. Der Einsatz kann Verbotstatbestände auslösen, für die es keine allgemeinen Ausnahmen gibt.

Angesichts des fortschreitenden Insektensterbens und des dramatischen Rückgangs der Insektenbiomasse weist die Untere Naturschutzbehörde ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz dieser Fallen nicht mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar ist. Sichtbar aufgestellte Bremsenfallen – etwa auf Pferdekoppeln – können daher künftig untersagt werden.

Die Naturschutzbehörde bittet daher alle potenziellen Nutzer um Verzicht auf den Einsatz von Bremsenfallen.