Hintergrund
Mit Verkündung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes vom 23.07.2026 wurden verschiedene Regelungen des Thüringer Jagdrechts modernisiert und vereinfacht. Ziel ist die Entlastung der unteren Jagdbehörden sowie die Vereinfachung jagdpraktischer Abläufe. Der Unstrut‑Hainich‑Kreis setzt diese Vorgaben unmittelbar um und führt die digitale Wildmarke als verbindliches Verfahren ein.
Wesentliche jagdliche Erleichterungen
- Nutzung moderner Nachtzieltechnik
Für die Bejagung von Schwarzwild, Haarraubwild und invasiven Arten ist nun die Verwendung von- künstlichen Lichtquellen,
- Infrarotaufhellern,
- Nachtzielgeräten mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung zulässig (unter Beachtung des Waffenrechts).
- Effektivere Bejagung, insbesondere im Rahmen der ASP‑Prävention.
- Elektronische Streckenmeldung
- Die Jagdbehörde kann die elektronische Form der Streckenliste anordnen.
- Wegfall der Papierform, schnellere Bearbeitung, weniger Verwaltungsaufwand.
- Flexibilisierung beim Hochwildabschuss außerhalb von Einstandsgebieten
- Abschuss ohne zahlenmäßige Begrenzung
- Abschussverhältnis 1 : 4 (männlich : weiblich + Kälber/Lämmer)
- Möglichkeit abweichender Festlegungen durch die untere Jagdbehörde→ Praxisvorteil: Vereinfachte Planung und flexiblere Revierbewirtschaftung.
- Digitalisierung des Wildursprungsscheins
- Wildursprungsscheine sollten künftig elektronisch erstellt, verarbeitet und übermittelt werden.
- Einführung der digitalen Wildmarke
- Der Unstrut‑Hainich‑Kreis führt ab sofort die digitale Wildmarke als Standardverfahren ein. Damit verbunden ist:
- Wegfall der Wildursprungsscheine in Papierform
- Mit der digitalen Wildmarke werden alle relevanten Daten elektronisch erfasst und übermittelt.
- Der Wildursprungsschein in Papierform entfällt künftig vollständig.
- Einheitliches digitales Verfahren
- Ausgabe der digitalen Wildmarken durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (FD Vet)
- Nutzung der digitalen Erfassung über die entsprechenden Apps (z. DIWIMA)
- Elektronische Übermittlung an den FD Vet und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zur Untersuchung aus ASP
- Vorteile für Jäger und Verwaltung
- Keine Papierformulare mehr
- Automatisierte Datenübertragung
- Reduzierte Fehleranfälligkeit
- Schnellere Bearbeitung von Proben und Meldungen
- Einheitliche digitale Dokumentation für Wildbret und Probe
Fazit
Das Entlastungsgesetz und die Einführung der digitalen Wildmarke führen zu einer deutlichen Modernisierung der jagdlichen Verwaltungsabläufe im Kreis. Die Abschaffung des Papier‑Wildursprungsscheins ist ein zentraler Schritt hin zu einer vollständig digitalen und effizienten Wildbret‑ und Probenverwaltung.