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Haushalt des Unstrut-Hainich-Kreises 2025 tritt in Kraft

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Erstmals seit zwölf Jahren ohne Bedarfszuweisungen des Landes

Mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 24-2025 vom 23. Juni 2025 ist es nun offiziell: Die Haushaltssatzung des Unstrut-Hainich-Kreises für das Jahr 2025 tritt am 24. Juni 2025 in Kraft.

Zuvor hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt die vom Kreistag am 26. Mai 2025 beschlossene Haushaltssatzung samt Haushaltsplan und Anlagen vollumfänglich geprüft und genehmigt.

Der Gesamtumfang des Haushalts beläuft sich auf rund 221 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 205 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt – also die laufenden Ausgaben für Personal, Sachmittel und laufende Leistungen – sowie rund 16 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt, der insbesondere Investitionen abbildet.

Erstmals seit zwölf Jahren kommt der Kreis ohne Bedarfszuweisungen des Landes Thüringen aus. Möglich wurde dies durch intensive Haushaltsdisziplin und umfangreiche Sparmaßnahmen. Landrat Thomas Ahke bewertet dies als wichtigen Schritt hin zu mehr finanzieller Eigenständigkeit: „Mit diesem Haushalt haben wir einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht, auch wenn wir in diesem Jahr an vielen Ecken Abstriche machen mussten“. Auch Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Unstrut-Hainich-Kreis nicht vorgesehen.

Trotz der Einschränkungen blickt der Kreis optimistisch in die Zukunft. In den kommenden Jahren ist eine umfassende Sanierungsoffensive für die Schulen des Kreises geplant. Der aktuelle Haushalt schafft dafür den Grundstein und markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Investitionspolitik des Kreises.

Weitere Informationen zur Haushaltssatzung und den geplanten Maßnahmen finden sich im Amtsblatt Nr. 24-2025 sowie im vollständigen Haushaltsplan 2025 des Unstrut-Hainich-Kreises. Zum Amtsblatt: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/fileadmin/Dokumente/Amtsblatt/amtsblatt_2025-24_2025-06-23.pdf

Weiterhin liegt der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen im Fachdienst Finanzen zur Einsichtnahme aus.