Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Nach wie vor stehen für die orale Verabreichung nur sehr große Gebinde (1.000 ID) zu Verfügung, so dass eine Bündelung der Impfung zielführend ist.
Unter Beachtung folgender Maßgaben ist die Abgabe an Vereine möglich:
- Die Abgabe erfolgt in vordosierter Form durch einen Tierarzt.
- Durch den Verein muss vorab eine entsprechende Liste mit Namen und Anschrift der Tierhalter und Anzahl der zu impfenden Tieren dem Impftierarzt vorgelegt werden, so dass dieser die benötige Impfstoffmenge berechnen kann. Damit kann die Voraussetzung für die „Anwendung durch den Tierarzt" erfüllt werden.
- Der Geflügelverein bestimmt einen „Impfbeauftragten“ der speziell vom Tierarzt instruiert wird v.a. zu korrekter Anwendung des Mittels, Überprüfung der Impfreaktionen, Risiken und Nebenwirkungen des Mittels, Verpflichtung zur Mitteilung unerwünschter Nebenwirkungen sowie insbesondere der Tatsache, dass der Impfstoff nach dem Anmischen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu vertränken ist.
- Die Impfung der Tiere wird dann innerhalb des Vereins organisiert.
„Private“ Geflügelhalter, welche zu keinem Verein gehören, können den Impfstoff auch über Vereine beziehen. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Hintergrund:
In diesem Jahr wurden vermehrt Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Brandenburg und Bayern festgestellt, wo mittlerweile über 300.000 Tiere gekeult werden mussten.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung – in Abhängigkeit vom Virusstamm – von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.
Neben dem Kardinalsymptom – also der erhöhten Mortalität – mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hin-weisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.
Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zu einem Genotyp, der derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern, unter anderem in Polen und Tschechien, zirkuliert.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Informationen zur Newcastle Disease bietet das Friedrich Loeffler-Institut.
