Diese Führerscheine werden zum 19.01.2026 ungültig.
Zur Bearbeitung ist neben dem Kartenführerschein, dem Personalausweis, der Umtauschgebühr von 32,80 €, ein aktuelles, biometrisches Passbild in ausgedruckter Form mitzubringen.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Führerscheinmodell oder Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der FD Straßenverkehr gibt den Hinweis, dass alle Bürgeranliegen grundsätzlich erst mit vorher erfolgter Terminbuchung bearbeitet werden. Dies ist nur onlinemöglich unter https://termine.uh-kreis.de/
Bei der Online-Terminbuchung ist es unbedingt erforderlich, den Termin zu bestätigen. Im Falle kurzfristiger Verhinderung ist der Termin bitte abzusagen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann.
Sofern Sie noch im Besitz eines „Papierführerscheines“ sind, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie ein ungültiges Dokument besitzen und Sie umgehend einen Termin zum Umtausch vereinbaren sollten.
Ihre Fahrerlaubnisbehörde
