Erstmals wird durch diese Gesetzgebung in allen deutschen Städten und Gemeinden eine lokale Wärmeplanung erforderlich, um mehr Klarheit darüber zu schaffen, wie und in welchem Umfang zentrale Wärmeversorgung für die Bevölkerung, Unternehmen und Energieversorger zur Verfügung stehen wird. Für Thüringen wurde hierzu das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) erlassen, das die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis auf die Gemeinden überträgt.
Im Unstrut-Hainich-Kreis müssen die Gemeinden daher ebenfalls eine kommunale Wärmeplanung umsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Fristen für die Erstellung der Pläne sind im WPG festgelegt:
• für größere Städte mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30. Juni 2026 und
• für kleinere Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028.
Viele Kommunen im Unstrut-Hainich-Kreis stellt die kommunale Wärmeplanung vor große Herausforderungen. Der Wunsch nach einer Unterstützung durch das Landratsamt entstand aus dem lokalen Energienetzwerk, in dem Gemeindevertreter die Herausforderungen bei der Umsetzung der Wärmeplanung schilderten. Viele Kommunen kämpfen mit Unterbesetzung, fehlenden Fachkompetenzen im eigenen Haus sowie kleinen Vergabestellen, die wenig Erfahrung mit komplexen Ausschreibungen haben. Die Idee einer gemeinsamen Lösung fand daher schnell breite Zustimmung.
Da dieses Vorgehen von der üblichen gesetzlichen Norm abweicht, fand am 10. Februar 2025 ein Treffen mit den Bürgermeistern und Gemeindevertretern der betroffenen Gemeinden statt. Felix Freitag, Sachbearbeiter für Klimaschutz im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, führte in einer kurzweiligen Präsentation durch das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ und beantwortete alle Fragen zur Zusammenarbeit, der Finanzierung sowie zu den konkreten Anforderungen an die Ausschreibung.
Im Anschluss an die Präsentation unterzeichneten 5 Gemeinden eine Absichtserklärung, die als Grundlage für eine Prüfung durch das Landesverwaltungsamt dient. Somit werden die Gemeinden Südeichsfeld, Unstruttal, Unstrut-Hainich, Vogtei und die VG Bad Tennstedt gemeinsam mit dem Landratsamt an der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung arbeiten. Ziel der unverbindlichen Absichtserklärung ist es, eine rechtliche Bestätigung für die Unterstützung durch das Landratsamt zu erhalten.
Sollte die Rückmeldung durch das Landesverwaltungsamt positiv ausfallen, werden Zweckvereinbarungen zwischen den teilnehmenden Gemeinden geschlossen, um das weitere Vorgehen offiziell zu regeln.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle für die Bürgerinnen und Bürger, da sie langfristig eine kostengünstigere, effizientere und nachhaltigere Energieversorgung ermöglicht. Durch die Zusammenarbeit der fünf beteiligten Gemeinden werden zentrale Ziele verfolgt: Eine optimierte und gemeinschaftliche Wärmeversorgung kann dazu beitragen, die Heizkosten zu verringern, da der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und der Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt wird. Gleichzeitig wird die Region weniger abhängig von den schwankenden Preisen fossiler Energieträger, was zur Energiesicherheit beiträgt. Die kommunale Wärmeplanung stellt zudem sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auch langfristig zuverlässig mit Wärme versorgt werden, selbst bei steigenden Energiepreisen oder politischen Veränderungen. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die Reduktion des CO₂-Ausstoßes, da der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien und eine gut abgestimmte Versorgung aktiv zum Klimaschutz beitragen. Schließlich führt die zentrale Ausschreibung und die enge Zusammenarbeit zu Einsparungen bei den Kosten der Gemeinden und verringert deren Verwaltungsaufwand, sodass diese Ressourcen für andere wichtige Aufgaben genutzt werden können.
Landrat Thomas Ahke dazu: „Mit dieser interkommunalen Zusammenarbeit soll sichergestellt werden, dass die Wärmeplanung effizient, gemeindeübergreifend und im Sinne aller beteiligten Gemeinden und insbesondere im Sinne der Bürger umgesetzt wird. Ich freue mich, dass an dem gestrigen Austauschtreffen so viele Bürgermeister und Vertreter teilgenommen und ihr Interesse mit der Unterschrift auf der unverbindlichen Absichtserklärung erklärt haben.“