Halterinnen und Halter geschützter Tiere können Meldungen und Anträge ab sofort digital einreichen
Ab sofort steht in Thüringen das Online-Portal MelBA-online zur Verfügung. Wer besonders geschützte Tierarten wie Griechische Landschildkröten, Graupapageien oder Chamäleons hält, kann Meldungen und Anträge nun digital einreichen. Das Portal ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Verwaltung und macht den Artenschutzvollzug bürgerfreundlicher.
Von den mehr als 40.000 besonders geschützten Tierarten werden mehrere hundert Arten auch in Thüringen gehalten, wobei geschützte Landschildkröten an erster Stelle stehen, gefolgt von Papageien und Sittichen. Rund 13.700 Nutzerkonten mit über 100.000 angemeldeten Einzeltieren wurden für Thüringen bereits aus bestehenden Datenbeständen in das neue System übertragen. Halterinnen und Halter, Vereine und Fachgeschäfte können sich kostenlos registrieren und ihren Tierbestand künftig selbst verwalten: Anmeldungen, Abmeldungen, Standortwechsel oder Anträge auf EU-Bescheinigungen lassen sich direkt über das Portal erledigen. Der Bearbeitungsstand ist jederzeit einsehbar.
Das Portal bietet auch für die Verwaltung deutliche Vorteile: Die unteren Naturschutzbehörden haben einen vollständigen digitalen Überblick über alle gemeldeten Exemplare geschützter Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Auch weiterhin eingereichte Papieranträge werden ins System übertragen, sodass die Datenbestände lückenlos bleiben. Die aufwendige Suche in Papierakten entfällt, Vorgänge werden schneller und einheitlicher bearbeitet.
Wer eine besonders geschützte Tierart hält, ist gesetzlich verpflichtet, diese bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Bei Tod oder Abgabe des Tieres muss eine Abmeldung erfolgen. Für den Verkauf vieler streng geschützter Arten ist zusätzlich eine EU-Bescheinigung erforderlich.
MelBA-online ist ein Gemeinschaftsprojekt von fünf Bundesländern: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Die Länder entwickeln das Portal gemeinsam weiter.
Meldungen und Anträge können weiterhin auch per Post oder E-Mail bei den unteren Naturschutzbehörden eingereicht werden.
Service:
- Portal: melba.thueringen.de
- Im Portal steht ein ausführliches Handbuch zur Verfügung.
- Bei Fragen hilft die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde.
