Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

News

Online-Anträge der Ausländerbehörde ab dem 01.08.2025 verfügbar

  • Aktuelles, Pressemitteilungen

Im Zuge der Digitalisierungsoffensive des Unstrut-Hainich-Kreises und im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen ab dem 01. August 2025 ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen der Ausländerbehörde online zur Verfügung.

Ausländische Bürgerinnen und Bürger im Unstrut-Hainich-Kreis können künftig folgende Anträge bequem digital stellen:

  • Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis für Studium und Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (für Drittstaatsangehörige)
  • Aufenthaltsanträge für EU-/EWR-Bürger und deren Familienangehörige (Freizügigkeitsberechtigte)
  • Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

Mit Einführung der Online-Anträge entfällt zunächst das persönliche Erscheinen in der Ausländerbehörde für diese Anliegen. Nach abgeschlossener Antragsprüfung erhalten ausländische Bürgerinnen und Bürger von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten (digitales Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Unterschriften).

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund des Terminvorlaufs bis Oktober 2025 sind die genannten Anliegen bereits jetzt nicht mehr in der Online-Terminvergabe (OTV) gelistet und können dort nicht mehr gebucht werden. Bitte nutzen Sie stattdessen ab dem 01.08.2025 das neue digitale Antragsverfahren.

Sollten Bürgerinnen und Bürger bereits einen Termin nach dem 01.08.2025 gebucht haben, können Sie den Online-Antrag nutzen und den gebuchten Termin stornieren.

Anliegen, die nicht online gestellt werden können, sind selbstverständlich weiterhin über die Online-Terminvergabe buchbar und werden wie gewohnt im persönlichen Gespräch bearbeitet.

Mit diesem Schritt verbessert der Unstrut-Hainich-Kreis den Service für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, reduziert Wartezeiten und trägt zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung bei. Die Antragsstrecken sind in folgenden Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, spanisch, französisch, russisch, serbisch, türkisch und arabisch.

Wichtiger Hinweis:

In Thüringen wird die Erweiterung der Antragsstrecke um den Bereich der humanitären Aufenthaltstitel (z.B. Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) für das Jahr 2026 angestrebt.