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Pressemitteilung. Endlagersuche in Deutschland: Neue Bewertung der Gebiete im Unstrut-Hainich-Kreis veröffentlicht

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Am 27. Oktober 2026 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) um 12 Uhr den aktuellen Arbeitsstand des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland veröffentlicht. Mit diesem Arbeitsstand wird die Fläche, die im weiteren Verfahren näher betrachtet wird, auf weniger als fünf Prozent des Bundesgebietes reduziert.

Auch für den Unstrut-Hainich-Kreis liegen nun aktualisierte Ergebnisse vor. Die Gebiete im Landkreis, die im Jahr 2025 noch in Bearbeitung waren, wurden inzwischen vollständig bewertet. Die bislang nicht bewerteten Flächen im Kreisgebiet wurden dabei den Kategorien C („nicht geeignet“) und B („gut geeignet“) zugeordnet.

Für den Unstrut-Hainich-Kreis ergibt sich daraus eine positive Einschätzung: Nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen ist ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Landkreis äußerst unwahrscheinlich. Für die weitere Standortsuche werden ausschließlich Gebiete der Kategorie A („bester Standort“) berücksichtigt. Flächen, die den Kategorien B oder C zugeordnet wurden, werden somit im weiteren Verfahren nicht weiter betrachtet.

Mögliche Standorte in angrenzenden Gebieten weiterhin im Blick

Bei der Einordnung der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Bewertung der Flächen innerhalb des Unstrut-Hainich-Kreises keine abschließende Aussage über angrenzende Gebiete zulässt. Standorte in der Peripherie des Landkreises können daher weiterhin von Bedeutung sein, sofern sie im laufenden Verfahren als potenziell geeignete Flächen eingestuft werden. Dies betrifft auch Gebiete in benachbarten Regionen, beispielsweise im Umfeld von Gebesee. Entscheidend ist hierbei die konkrete Zuordnung der jeweiligen Flächen im bundesweiten Standortauswahlverfahren.

Formeller Abschluss erst mit Beschluss des Bundestages

Trotz der aktuellen Bewertung ist zu beachten, dass formell weiterhin alle Regionen als mögliche Standorte gelten. Erst wenn der Deutsche Bundestag über die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) voraussichtlich Ende 2027 vorzulegenden Vorschläge für die Standortregionen beschlossen hat, scheiden die übrigen Gebiete formal aus dem Verfahren aus.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse stellen somit einen wichtigen Zwischenschritt im bundesweiten Standortauswahlverfahren dar. Eine abschließende Entscheidung über den Standort eines Endlagers ist damit noch nicht verbunden.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises wird die weiteren Entwicklungen im Verfahren aufmerksam verfolgen und über relevante neue Erkenntnisse informieren. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger transparent über den aktuellen Sachstand und die Bedeutung der Ergebnisse für den Landkreis auf dem Laufenden zu halten

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