Rund 50 Seniorinnen und Senioren nutzten das Angebot und zeigten großes Interesse an den vorgestellten Themen.
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung bieten die Möglichkeit, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Sie stellen sicher, dass der eigene Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Das Informationsangebot der Betreuungsbehörde ist ein regelmäßiges, kostenfreies Angebot, das auf Anfrage durchgeführt und insbesondere von Vereinen und Einrichtungen mit älteren Menschen genutzt wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine und andere Gruppen, können sich für eine persönliche Beratung oder Terminvereinbarung an die Betreuungsbehörde wenden – per E-Mail unterspdi-betreuung@~@uh-kreis.de.
