Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis unter www.unstrut-hainich-kreis.de publizierten E-Mail-Adressen.
- Bei Nutzung der Zugangseröffnung wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mails auf Viren und Spam überprüft werden. E-Mails, die Viren enthalten oder als Spam deklariert sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten oder als Spam versendet wurden, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
- Nach §71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) können Verwaltungsverfahren, die über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§71a VwVfG), auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch durchgeführt werden. Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§71a Abs. 1 i.V.m. §71e VwVfG) bzw. direkt über das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis (§71a Abs. 2 i.V.m. §71e VwVfG).
Bitte benutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgende URL:
https://thavelp.thueringen.de/thavelp/Schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.
- Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Adobe Acrobat (pdf)
- Rich Text Format (rtf)
- nur Text-Formate (txt)
- jpeg-kompatible Dateien (jpg / jpeg)
Die Maximalgröße der zu übermittelten Dateien darf 7 MB (MegaByte) nícht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
Die genannten Dateien können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (zip) entgegen.
In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. exe, bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.