Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

News

Aktuelle Informationen zur Einschulungsuntersuchung 2025/2026

  • Aktuelles, Pressemitteilungen

Bevor Kinder eingeschult werden, durchlaufen sie die Einschulungsuntersuchung. Sie ist fester Bestandteil des Einschulungsverfahrens und in allen Bundesländern im Schulgesetz vorgeschrieben.

Mithilfe der ärztlichen Pflichtuntersuchung sollen eventuelle Entwicklungsverzögerungen und gesundheitliche Einschränkungen, die für den späteren Schulbesuch relevant sind, frühzeitig erkannt werden. Bei Bedarf werden weitere Schritte eingeleitet, um allen Kindern einen guten Schulstart zu ermöglichen. Im Unstrut-Hainich-Kreis übernimmt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit der Kreisverwaltung diese Aufgabe.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wurde im letzten Jahr damit begonnen, die Online- Terminvergabe im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung schrittweise einzuführen. Ziel war es, den Terminabstimmungsprozess zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.

Laut Aussage von Sophie Luhn, Ärztin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, die die Untersuchungen durchführt, gab es von den Eltern so viele positive Reaktionen und Rückmeldungen, dass der Online-Service für die Einschulungsuntersuchung seit Juni 2025 inzwischen allen Sorgeberechtigen zur Verfügung steht. „Die selbstständige Terminbuchung über die Webseite des Landratsamtes hat sich eindeutig bewährt. Eltern haben so deutlich mehr Flexibilität in ihrer Planung, was wiederum dafür gesorgt hat, dass die Zahl der Terminausfälle und -verschiebungen merklich gesunken ist.“ berichtet Frau Luhn.

„Alle Kinder, die bis einschließlich 01.08.2026 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und werden bis Mitte des kommenden Jahres vom Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes untersucht.“, so Frau Luhn weiter. Eltern zukünftiger Schulanfänger finden auf der Website des Unstrut-Hainich-Kreises unter www.unstrut-hainich-kreis.de/einschulungsuntersuchung eine Übersicht über den Zeitraum zur Terminbuchung der jeweiligen Schulen für die Schuleingangsuntersuchung, sowie viele weitere ausführliche Informationen.

Die Reservierung des Termins ist ebenfalls über diese Seite möglich. Besonders wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass die jeweilige Buchung für den angegebenen Zeitraum, frühestens zwei Monate im Voraus, durchzuführen ist.

Sorgeberechtigte, die für ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch oder die vorzeitige Einschulung für das kommende Schuljahr beantragt haben, werden um zeitnahe Terminbuchung gebeten.

Ausgenommen von der Online-Terminvergabe sind Kinder mit bekanntem Förderbedarf (die Einladung erfolgt ab August eines jeden Jahres) sowie Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden (die Einladung erfolgt ab Januar des Folgejahres).