Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

News

Informationen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern BTV-3

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Aktuelles

An alle Halter von Wiederkäuern und für das Virus der Blauzungenerkrankung empfänglichen Tiere; aufgrund der sich immer weiter ausbreitenden Erkrankungsfälle bei Wiederkäuern

in benachbarten Bundesländern, wird eine Impfung gegen diese Erkrankung kurzfristig angeraten.

Um auch den Einsatz von in Deutschland nicht zugelassenem Impfstoff zu ermöglichen, wurden verschiedene Regelungen kurzfristig getroffen:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 6. Juni 2024 eine Eilverordnung: „Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)“ erlassen und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat eine Allgemeinverfügung „Genehmigung zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen BTV-3 und Nebenbestimmungen“ erlassen.

Insbesondere ist beim Impfen zu beachten:

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist innerhalb von sieben Tagen nach Durchführung der Impfung an die HI-Tier-Datenbank zu melden.

Für Halter von Schafen und Ziegen, die nicht am Handel teilnehmen, kann auf die Dokumentation in der HI-Tier-Datenbank verzichtet werden. Der Tierhalter dokumentiert in diesem Fall die Impfung im Bestandsbuch, zudem muss eine Meldung an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen und zusätzlich die Impfdokumentation durch den Tierarzt/die Tierärztin.

Halter anderer für die Blauzungenkrankheit empfänglichen und gelisteten Tiere (außer Rinder, Schafe, Ziegen) haben jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, bestätigt durch den Impftierarzt oder die Impftierärztin, innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung schriftlich dem für die jeweilige Tierhaltung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe: a. der Registriernummer ihres Betriebes, b. des Datums der Impfung und c. des verwendeten Impfstoffs mitzuteilen.

Nähere Informationen über die Wirksamkeit der Impfung finden Sie bei der StiKo Vet.

Wichtiger Hinweis:

In Thüringen wird die Impfung mite einer Kostenbeteiligung der Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt. Die relevanten Informationen um die Beihilfe zu beantragen, können Sie hier nachlesen.