Wesentliche Inhalte der Richtlinie:
- Antragsstellung: Anträge können laufend eingereicht werden, wobei pro Jahr nur ein Antrag pro Verein möglich ist.
- Voraussetzung: Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines Freistellungsbescheids.
- Förderhöhe: Maximal 1.000 EUR pro Antragsteller.
- Entscheidungsgremium: Der Kreisausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises entscheidet über die Bewilligung und Höhe der Mittel.
Antragsverfahren:
Die Anträge auf „Finanzielle Unterstützungen durch den Landkreis“ sind schriftlich an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis / Ehrenamtsbeauftragte, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen oder im Onlineverfahren per Mail an ehrenamt@~@uh-kreis.de unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsvordruckes zu richten.
Das Antragsformular sowie die Richtlinie sind auf der Homepage des Unstrut-Hainich-Kreises unter https://www.unstrut-hainich-kreis.de/landkreis/landratsamt/fachbereich-landrat/buero-landrat/vereinsfoerderung/ abrufbar oder können per Mail an ehrenamt@~@uh-kreis.de angefordert werden.
Frau Döring steht als Ansprechpartnerin für Fragen und Unterstützung zu dieser Förderung und weiteren Vereinsunterstützungen zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 03601 – 801016 zu erreichen.
Mit dieser neuen Richtlinie setzt der Unstrut-Hainich-Kreis ein starkes Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement und stärkt die Basis für ein lebendiges und vielfältiges Miteinander in der Region.