Beantragung einer finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen des Unstrut-Hainich-Kreises
Der Unstrut-Hainich-Kreises würdigt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis. Förderfähig anerkannt werden überwiegend ehrenamtliche Aktivitäten gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Dokumente.