Beantragung einer finanziellen Unterstützung durch den Landrat
Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises würdigt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement in der Region. Förderfähig anerkannt werden überwiegend ehrenamtliche Aktivitäten gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Dokumente.