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Beantragung einer finanziellen Unterstützung durch den Landrat

Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises würdigt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement in der Region. Förderfähig anerkannt werden überwiegend ehrenamtliche Aktivitäten gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Dokumente.