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Untere Abfallbehörde

Abfallrecht und Abfallwirtschaft

Das staatliche Abfallrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Ergänzend hierzu gilt im Hinblick auf die Ordnung der kommunalen Abfallwirtschaft die Kreislaufwirtschafts– und Abfallsatzung des Unstrut-Hainich-Kreises.  Hierin sind die kommunalen Belange zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen im Unstrut-Hainich-Kreis geregelt.

Mit der gesetzeskonformen Durchführung und Überwachung der Kreislaufwirtschaft ist in Deutschland per Gesetz der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger (örE) beauftragt.
Im Unstrut-Hainich-Kreis ist diese Aufgabe zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb als Eigenbetrieb des Landkreises und der Unteren Abfallbehörde im Landratsamt aufgeteilt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) ist als kommunale Abfallentsorgungseinrichtung per Satzung mit allen Belangen rund um die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus haushaltsnaher Herkunft beauftragt. Die angebotenen Dienstleistungen des AWB finden Sie im Detail unter folgendem Link. 
Die Untere Abfallbehörde fungiert als Träger öffentlicher Belange und ist hierbei u.a. an Genehmigungs- und Planverfahren beteiligt. Weiterhin obliegt ihr die Aufgabe der Überwachung von Abfallwirtschaftsbeteiligten, vornehmlich aus dem gewerblichen Bereich, sowie die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft.

Kontakt
Frau Pasutti
03601-802801
abfall@uh-kreis.de