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Untere Wasserbehörde

Die Untere Wasserbehörde ist als untere Verwaltungsbehörde für den Gewässerschutz zuständig. In allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes ist die Untere Wasserbehörde erster Ansprechpartner des Bürgers. Sollte für das vorgetragene Anliegen eine andere Behörde zuständig, werden durch die Untere Wasserbehörde Ansprechpartner in den zuständigen Behörden benannt und bei Bedarf auch Beratung und Hilfestellung gewährt.

Aufgaben

  • Entscheidungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Anlagen zur Verwendung wassergefährdender Stoffe
  • Stilllegung von Altanlagen
  • Überwachung genehmigter Anlagen
  • Sofortmaßnahmen bei Ereignissen mit wassergefährdenden und gefährlichen Stoffen
  • Anzeigen zum nicht sachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kataster wassergefährdende Stoffe
  • Erlaubnisse/Bewilligungen zum Entnehmen und zum Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (außer Trinkwassertalsperren) und von Grundwasser
  • Erlaubnisse/Bewilligungen zum Aufstauen, Absenken und Umleiten von oberirdischen Gewässern II. Ordnung und von Grundwasser
  • Erlaubnisse/Bewilligungen zum Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern II. Ordnung
  • Erlaubnisse zum Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer und das Grundwasser (z. B. Abwassereinleitung)
  • Erlaubnisse für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen
  • Nachträgliche Anordnungen für wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen
  • Zulassung vorzeitigen Beginns für wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen
  • Einvernehmen zu bergrechtlichen Betriebsplänen und Planfeststellungsverfahren, die die Benutzung von Gewässern vorsehen
  • Widerruf alter Rechte und Befugnisse
  • Beurteilung, ob ein Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung vorliegt
  • Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustandes an Gewässern II. Ordnung
  • Anordnungen zur Anpassung an vorhandene Benutzungen
  • Anordnungen bei Erlöschen eines alten Rechtes
  • Genehmigungen/Ausnahmegenehmigungen/Anordnungen in Wasserschutzgebieten (Trinkwasserschutz, Heilwasserschutz, Überschwemmungsgebiete)
  • Regelung des Gemeingebrauchs im Einzelfall
  • Genehmigungen von grundwasserrelevanten Erdaufschlüssen und Tiefenbohrungen
  • Entscheidungen über die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht
  • Indirekteinleitergenehmigungen
  • Entscheidungen bezüglich Unterhaltspflicht
  • Entscheidungen bezüglich Ausbaumaßnahmen eines Gewässers
  • Genehmigungen/Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen an Deichen, in, unter, über Gewässern und im Uferbereich
  • Gewässeraufsicht, Gefahrenabwehr, Gewässerschau
  • Anordnung von Zwangsrechten
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Planung der Notwasserversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz
  • Bescheinigungsverfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz

Herr Deutsch

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