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Zuständigkeiten

Das Abfallrecht im Bereich der landesrechtlichen Zuständigkeiten für den Freistaat sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) geregelt.

Laut ThürAGKrWG sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind nach  ThürAGKrWG dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum nach (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.

Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als Obere Abfallbehörde obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.