Grundsätzliche Ziele und Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde
Der Landkreis ist zuständig für die Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Weiterhin kann er die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten anordnen, sowie Festsetzungen von Sanierungszielwerten im Bereich der Gefahrenabwehr veranlassen.
Die Grundlagen für diesen Bereich des Umweltrechtes bilden das Thüringer Bodenschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz und insbesondere die konkreten Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und der Altlastenverordnung.
- Gefahrenabwehr / Anordnungen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder damit in Verbindung stehenden Gewässerverunreinigungen
- Gefahrenabwehr / Anordnungen, die in Verbindung mit Bodenerosion durch Wasser stehen (in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR))
- Untersuchung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen, Anordnung und fachliche Begleitung von Altlasten-Sanierungsmaßnahmen.
- Sicherstellung bodenschutzrechtlicher Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Material auf oder in den Boden. Hier geht es in erster Linie um Vorgaben zur Art der Materialien und ihren stofflichen Eigenschaften (Schadstoffgehalt), um Schäden für den Boden und die Bodenfunktionen zu vermeiden. Beispiele: Herstellung von Aufschüttungen, Aufbringen von Baggergut (Teichschlamm), Verfüllung von Senken, Tagebaurestlöchern u. ä.