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Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde

Die Störerauswahl nach § 4 BBodSchG, die Anordnungen von Überwachungsmaßnahmen nach § 15 BBodSchG, die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und Vorlage von Sanierungsplänen nach § 13 BBodSchG, Pflege und die Aktualisierung des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS) ist Aufgabe der Landkreise.

Die Entscheidung über die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: bei technischen Baumaßnahmen bzw. im Landschaftsbau sowie beim Auf- und Einbringen von Stoffen auf und in den Boden, obliegt ebenfalls dem Landkreis.

Im Einzelnen:

  • Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Ausführungsgesetzes (Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG)
  • Erfassung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen
  • Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren und Investoren; Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  • Amtsermittlung bei Vorliegen von Anhaltspunkten von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
  • Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Altlastensanierung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen; Bewertung von Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen
  • Erarbeitung von Konzepten für Projekte der Altlastenerkundung und -sanierung
  • Sanierungsanordnungen mit Festlegung von Sanierungszielen
  • Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
  • Durchsetzung der Pflichten zur Gefahrenabwehr
  • Stellungnahme bei Neuaufstellungen / Änderungen von Flächennutzungsplänen
  • Stellungnahmen bei Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen
  • Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien:
    1. auf oder in den Boden (§ 6 BBodSchV)
    2. auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht (§ 7 BBodSchV) 
    3. sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (§ 8 BBodSchV)
  • Begleitung von Rückbaumaßnahmen