Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde
Die Störerauswahl nach § 4 BBodSchG, die Anordnungen von Überwachungsmaßnahmen nach § 15 BBodSchG, die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und Vorlage von Sanierungsplänen nach § 13 BBodSchG, Pflege und die Aktualisierung des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS) ist Aufgabe der Landkreise.
Die Entscheidung über die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: bei technischen Baumaßnahmen bzw. im Landschaftsbau sowie beim Auf- und Einbringen von Stoffen auf und in den Boden, obliegt ebenfalls dem Landkreis.
Im Einzelnen:
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Ausführungsgesetzes (Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG)
- Erfassung und Bewertung von Altlastverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen
- Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren und Investoren; Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Amtsermittlung bei Vorliegen von Anhaltspunkten von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
- Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Altlastensanierung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen; Bewertung von Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen
- Erarbeitung von Konzepten für Projekte der Altlastenerkundung und -sanierung
- Sanierungsanordnungen mit Festlegung von Sanierungszielen
- Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
- Durchsetzung der Pflichten zur Gefahrenabwehr
- Stellungnahme bei Neuaufstellungen / Änderungen von Flächennutzungsplänen
- Stellungnahmen bei Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen
- Stellungnahmen zu Bauanträgen
- Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien:
- auf oder in den Boden (§ 6 BBodSchV)
- auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht (§ 7 BBodSchV)
- sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (§ 8 BBodSchV)
- Begleitung von Rückbaumaßnahmen