Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem
Das Vorhandensein der Altlasten schränkt Nachnutzungen ein, beeinflusst Planungen und erschwert Investitionen. So erreichen viele Anfragen von Privatpersonen, Behörden und Einrichtungen die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde mit der Bitte um eine Aussage zum Vorliegen von Altlastverdachtsflächen. Aus vorhandenem Kartenmaterial kann entnommen werden, ob es sich bei den nachgefragten Grundstücken um Altlastverdachtsflächen handelt oder nicht.
- Die Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem gemäß Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), vom 10. Oktober 2006 erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen formlosen Antrages mit folgendem Inhalt:
- Angaben zum Antragsteller (u.a. Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Angaben zum Flurstück / zum Grundstück (u. a. Anschrift, Flurstück, Gemarkung, wenn vorhanden der Lageplan / Flurstückskarte, sonstige Lagebeschreibungen)
- Inhaltlich hinreichend bestimmte Anfrage / Spezifizierung der gewünschten Information
- Die Auskünfte werden nur schriftlich erteilt.
- Die Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem sind kostenpflichtig nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005.