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Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem

Das Vorhandensein der Altlasten schränkt Nachnutzungen ein, beeinflusst Planungen und erschwert Investitionen. So erreichen viele Anfragen von Privatpersonen, Behörden und Einrichtungen die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde mit der Bitte um eine Aussage zum Vorliegen von Altlastverdachtsflächen. Aus vorhandenem Kartenmaterial kann entnommen werden, ob es sich bei den nachgefragten Grundstücken um Altlastverdachtsflächen handelt oder nicht.

  1. Die Erteilung von Auskünften aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem gemäß Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), vom 10. Oktober 2006 erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen formlosen Antrages mit folgendem Inhalt:
    • Angaben zum Antragsteller (u.a. Name, Anschrift, Telefonnummer)
    • Angaben zum Flurstück / zum Grundstück (u. a. Anschrift, Flurstück, Gemarkung, wenn vorhanden der Lageplan / Flurstückskarte, sonstige Lagebeschreibungen)
    • Inhaltlich hinreichend bestimmte Anfrage / Spezifizierung der gewünschten Information
  2. Die Auskünfte werden nur schriftlich erteilt.
  3. Die Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem sind kostenpflichtig nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005.