Straßenbauverwaltung
Die Straßenbauverwaltung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ist die Fachbehörde, die hoheitliche Aufgaben der Straßenbaulast für Kreisstraßen nach §§ 9 und 10 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) wahrnimmt.
Die Planung und Umsetzung von Er- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Brücken des Landkreises sind nur ein Teil der Aufgaben der Straßenbauverwaltung.
Zur Straßenerhaltung gehören in erster Linie neben der Durchführung von kleineren Sofortreparaturen auch der Winterdienst, die Grün- und Gehölzpflege, die Straßenreinigung sowie die Wartung der Straßenausstattung (z. B. Verkehrszeichen, Leitpfosten, Fahrzeugrückhaltesysteme, etc.).
Zur Straßenunterhaltung/Instandsetzung gehören alle Maßnahme, die zur Qualitätsverbesserung beitragen (z. B. Fugensanierung, Oberflächenbehandlung, etc.).
Daneben berät, unterstützt und wirkt die Straßenbauverwaltung bei verschiedensten Verfahren anderer Fachdienste des Landratsamtes, von Kommunen oder Gremien mit, z. B. bei Bebauungsplänen, Bauanträgen, Unfallkommission, u.a.
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus, stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz dar.
Hierzu zählen:
- Straßenaufbrüche im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. für das Einlegen von Leitungen)
- Bau und Änderung von Grundstückszufahrten
- Nutzungsänderungen von Zufahrten
- Lagerung von Baumaterialien im Straßenraum
- Aufstellung / Abstellen von Baugerüsten / Containern, Maschinen / Kränen, Anhänger etc.
Der Antrag auf Sondernutzung (ausschließlich an Kreisstraßen) ist bei der Straßenbauverwaltung formlos, schriftlich (Brief oder E-Mail) unter Angaben des Grundes, der Örtlichkeit, der Zeitdauer und dem Nutzungsnehmer einzureichen. Die Genehmigung ist kostenpflichtig.