Rechtsreferat
Das Rechtsreferat nimmt die verwaltungsinterne Rechtsberatung und Unterstützung aller Fachbereiche und Fachdienste einschl. Projekte der Kreisverwaltung wahr. Dies umfasst das Führen von Rechtsstreitigkeiten und die Vertretung des Landkreises, insbesondere bei verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten (Rechtsstreite vor Gericht), Prüfung und Erarbeitung von Verträgen und Vereinbarungen aller Art.
Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich!