Kleingartenwesen
Die anerkannte Kleingartenorganisation unterliegt der Aufsicht durch die Anerkennungsbehörde.
Über die Tätigkeit hat die als gemeinnützig anerkannte kleingärtnerische Organisation regelmäßig, spätestens alle 3 Jahre, zu berichten. Dazu ist das Formblatt Prüfbericht zu verwenden.
Rechtsgrundlage