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Änderung der Fahrzeugtechnik

Bei einer Änderung der Fahrzeugtechnik benötigte Unterlagen

  • Bericht des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderungen, die in der ZB II eingetragen sind
  • Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen > 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
  • Haftpflichtversicherungsbestätigung in Form der 7-stelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer - eVB - bei Änderung der Leistung