Änderung der Fahrzeugtechnik
Bei einer Änderung der Fahrzeugtechnik benötigte Unterlagen
- Bericht des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderungen, die in der ZB II eingetragen sind
- Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen > 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
- Haftpflichtversicherungsbestätigung in Form der 7-stelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer - eVB - bei Änderung der Leistung