Änderung des Halternamens
Für die Änderung des Halternamens benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen > 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
Zusätzlich muss vorgelegt werden
bei Zulassungen auf Privatpersonen:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
- kommt Vertretung, dann Vollmacht und Ausweis von der Person, auf die zugelassen wird
bei Zulassungen auf juristische Personen (GmbH, AG usw.):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Vollmacht vom Geschäftsführer
bei Zulassungen auf Einzelfirmen (natürliche Personen):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
- kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweis von einer Person, die eingetragen wird
- es kann nur eine natürliche Person eingetragen werden
bei Zulassungen auf Personengesellschaften (GbR):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Gesellschaftervertrag
- alle Personalausweise
- kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweise
- Einverständniserklärung der anderen Gesellschafter zur Benennung einer natürlichen Person, welche als Halter eingetragen wird