Umschreibung innerhalb des UH-Kreises
Die folgenden Informationen gelten sowohl bei Umschreibungen von noch zugelassenen als auch bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen.
Für die Ummeldung von Fahrzeugen benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ggf. Betriebserlaubnis)
- Hauptuntersuchungsnachweis (ggf. Prüfbuch)
- Haftpflichtversicherungsbestätigung in Form der 7-stelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat
Zusätzlich muss vorgelegt werden
bei Zulassungen auf Privatpersonen:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
- kommt Vertretung, dann Vollmacht und Ausweis von der Person, auf die zugelassen wird
bei Zulassungen auf juristische Personen (GmbH, AG usw.):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Vollmacht vom Geschäftsführer
bei Zulassungen auf Einzelfirmen (natürliche Personen):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr)
- kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweis von einer Person, die eingetragen wird
- Hinweis: Es kann nur eine natürliche Person eingetragen werden
bei Zulassungen auf Personengesellschaften (GbR):
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Gesellschaftervertrag
- alle Personalausweise
- kommt eine Vertretung, dann Vollmacht und Personalausweise
- Einverständniserklärung der anderen Gesellschafter zur Benennung einer natürlichen Person, welche als Halter eingetragen wird