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Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen werden nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen und den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durchgeführt.

Die Landrats- und (Ober-) Bürgermeisterwahlen finden alle sechs Jahre als Direktwahl statt. Die Mitglieder des Kreistages, Gemeinde-/Stadtrates und die Ortschafts-/Ortsteilräte bzw. Ortschafts- und Ortsteilbürgermeisters werden alle fünf Jahre gewählt.

Wahltermine
Die nächsten Kreistags- und Landratswahlen (Kommunalwahlen) finden am 26.05.2024 statt. Der Termin für erforderliche Stichwahlen ist am 09.06.2024. Zeitgleich werden auch in den Kommunen die Gemeinde-/Stadträte und (Ober-) Bürgermeister sowie die Ortschafts-/Ortsteilräte und teilweilse die Ortschafts-/Ortsteilbürgermeister gewählt.

Informationen
Wahlergebnisse, Veröffentlichungen und Informationen für alle Kommunen stehen zur Verfügung unter: Wahlen in Thüringen.

Dokumente werden in der Rubrik Wahlen unten zur Verfügung gestellt.

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahlwahl

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  • Kommunalwahl

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Unstrut-Hainich-Kreises am 26.05.2024

 

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  • Kommunalwahl

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises am 26.05.2024

 

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