Landtagswahl
Die Abgeordneten des Thüringer Landtages werden direkt nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen für eine Dauer von fünf Jahren gewählt (erste Stimme - Direktstimme). Die zweite Stimme vergibt der Wähler als Listenstimme für eine Partei (Landesliste).
Hierbei sind die Regelungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) anzuwenden.
Der Unstrut-Hainich-Kreis gehört zum Wahlkreis 8 und 9.
Wahltermine
Die geplanten Termine der Landtagswahl können Sie der Übersicht unter Wahlen in Thüringen entnehmen.
Informationen
Wahlergebnisse, Veröffentlichungen und Informationen stehen zur Verfügung unter: Wahlen in Thüringen.
Amtliche Bekanntmachungen
Es gibt zurzeit keine Bekanntmachungen in diesem Bereich.
Amtliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Unstrut-Hainich-Kreises für die Wahlkreise Nr. 8 (Unstrut-Hainich-Kreis I) und Nr. 9 (Unstrut-Hainich-Kreis II) für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01.09.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Unstrut-Hainich-Kreises für die Wahlkreise Nr. 8 (Unstrut-Hainich-Kreis I) und Nr. 9 (Unstrut-Hainich-Kreis II) für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01.09.2024