Artenschutz
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist zuständig für den Vollzug artenschutzrechtlicher Bestimmungen. Hierzu gehört u.a. auch die Überwachung der Haltung und des Handels mit geschützten Arten. Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie z. B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten wie z. B. Geckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen nach den Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen. Nähere Informationen finden Sie unter Dokumente in den entsprechenden Merkblättern. Außerdem sind dort Formulare für die Meldung der Tiere hinterlegt.
Die Untere Naturschutzbehörde ist zuständig für die Zulassung von Ausnahmen bezüglich der Verbotstatbestände im Artenschutz (Zugriffs- und Störverbote). Des Weiteren wirkt sie mit bei Artenhilfsmaßnahmen und -projekten.